Scheidung und eheliche Vermögensaufteilung in Ungarn
Umfassender Leitfaden zur ehelichen Vermögensaufteilung bei Scheidung in Ungarn: Gütergemeinschaft, Sondervermögen, Bewertung und Vergleichsvereinbarungen.
Dr. Ildikó Nagy
Die Auflösung einer Ehe ist nicht nur ein emotionaler, sondern auch ein juristisch komplexer Vorgang. Im Mittelpunkt steht häufig die Frage, wie das während der Ehe erworbene Vermögen zwischen den Ehegatten aufgeteilt wird. Das ungarische Bürgerliche Gesetzbuch (Polgári Törvénykönyv, Gesetz Nr. V/2013 – kurz: Ptk.) enthält hierzu detaillierte Regelungen, die sich in wesentlichen Punkten von den deutschen güterrechtlichen Vorschriften unterscheiden.
Gesetzlicher Güterstand: Die Gütergemeinschaft (házastársi vagyonközösség)
Grundprinzip
Im Gegensatz zum deutschen Recht, in dem die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand gilt, kennt das ungarische Recht die Gütergemeinschaft als gesetzlichen Güterstand. Das bedeutet: Grundsätzlich wird alles, was die Ehegatten während der Ehe erwerben, gemeinschaftliches Vermögen – unabhängig davon, auf wessen Namen der Erwerb erfolgt.
Die Gütergemeinschaft entsteht kraft Gesetzes mit dem Zeitpunkt der Eheschließung und umfasst unter anderem:
- Arbeitseinkommen beider Ehegatten
- Durch gemeinsame Mittel erworbene Immobilien und bewegliche Sachen
- Ersparnisse und Wertpapiere
- Unternehmensbeteiligungen, die während der Ehe erworben wurden
- Mieteinnahmen und sonstige Erträge aus gemeinschaftlichem Vermögen
Vermutung der Gemeinschaftlichkeit
Gemäß § 4:37 Ptk. gilt die Vermutung, dass sämtliche während der Ehe erworbenen Vermögensgegenstände zum gemeinschaftlichen Vermögen gehören. Wer behauptet, ein bestimmter Gegenstand sei Sondervermögen, trägt die Beweislast. Diese Vermutung hat in der Praxis erhebliche Bedeutung, da sie den Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen maßgeblich bestimmt.
Sondervermögen (különvagyon)
Gesetzliche Ausnahmen
Nicht alles, was ein Ehegatte besitzt, fällt in die Gütergemeinschaft. Das Ptk. definiert folgende Kategorien als Sondervermögen:
- Vor der Ehe erworbenes Vermögen – Alles, was ein Ehegatte bereits vor der Eheschließung besessen hat
- Erbschaften und Schenkungen – Unentgeltlich erworbene Gegenstände, auch wenn sie während der Ehe anfallen
- Persönliche Gegenstände – Kleidung, persönlicher Schmuck und ähnliche Gegenstände des täglichen Gebrauchs
- Ansprüche aus Personenschäden – Schmerzensgeld und ähnliche Ansprüche
- Surrogate – Was an die Stelle von Sondervermögen tritt (z. B. der Erlös aus dem Verkauf einer vor der Ehe erworbenen Immobilie)
Vermischungsproblematik
In der Praxis ergeben sich häufig Abgrenzungsschwierigkeiten, wenn Sonder- und Gemeinschaftsvermögen vermischt werden. Ein typisches Beispiel: Ein Ehegatte bringt eine vor der Ehe erworbene Wohnung in die Ehe ein, und beide Ehegatten finanzieren gemeinsam eine Renovierung. In solchen Fällen entsteht ein Erstattungsanspruch des Gemeinschaftsvermögens gegenüber dem Sondervermögen oder umgekehrt.
Ehevertrag (házassági vagyonjogi szerződés)
Gestaltungsmöglichkeiten
Die Ehegatten können durch einen Ehevertrag vom gesetzlichen Güterstand abweichen. Der Vertrag muss in notarieller Urkunde oder in einer von einem Rechtsanwalt gegengezeichneten Privaturkunde errichtet werden. Das Ptk. erlaubt insbesondere:
- Gütertrennung (vagyonelkülönítés) – Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen
- Modifizierte Gütergemeinschaft – Erweiterung oder Einschränkung des gemeinschaftlichen Vermögens
- Kombinationslösungen – Unterschiedliche Regelungen für verschiedene Vermögensarten
Registrierung
Seit 2014 besteht die Möglichkeit, Eheverträge im Zentralen Register für Eheverträge (Házassági és Élettársi Vagyonjogi Szerződések Nyilvántartása) eintragen zu lassen. Die Registrierung ist zwar nicht Wirksamkeitsvoraussetzung, bietet jedoch Schutz gegenüber Dritten, die sich auf den gesetzlichen Güterstand verlassen.
Vermögensbewertung bei der Scheidung
Stichtag
Die Vermögensbewertung erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt der endgültigen Aufteilung, nicht zum Zeitpunkt der Trennung. Dies kann zu erheblichen Wertverschiebungen führen, insbesondere bei Immobilien und Unternehmensbeteiligungen.
Bewertungsmethoden
Für die Bewertung kommen unterschiedliche Methoden in Betracht:
| Vermögensgegenstand | Bewertungsmethode |
|---|---|
| Immobilien | Verkehrswertgutachten durch Sachverständigen |
| Unternehmensbeteiligungen | Ertragswert- oder Substanzwertverfahren |
| Fahrzeuge | Händlerbewertung / Eurotax |
| Bankkonten, Wertpapiere | Aktueller Kontostand / Kurswert |
| Haushaltsgegenstände | Einvernehmliche Schätzung oder Sachverständigenbewertung |
Sachverständige
Das Gericht kann gerichtliche Sachverständige bestellen, deren Gutachten als Beweismittel dienen. Die Kosten der Begutachtung werden in der Regel vorgestreckt und im Urteil endgültig verteilt.
Aufteilung in der Praxis
Grundsatz der hälftigen Teilung
Das Gesetz geht von einer grundsätzlich hälftigen Aufteilung des gemeinschaftlichen Vermögens aus. Abweichungen sind möglich, wenn ein Ehegatte nachweist, dass er wesentlich mehr zum Gemeinschaftsvermögen beigetragen hat – etwa durch ein deutlich höheres Einkommen oder durch die Einbringung von Sondervermögen in gemeinsame Anschaffungen.
Berücksichtigung der Haushaltsführung
Die Haushaltsführung und Kinderbetreuung werden als gleichwertiger Beitrag zum Gemeinschaftsvermögen anerkannt. Ein Ehegatte, der zugunsten der Familie auf eine Berufstätigkeit verzichtet hat, wird bei der Aufteilung nicht benachteiligt.
Ehewohnung
Die Frage der Nutzung der ehelichen Wohnung nach der Scheidung wird gesondert geregelt. Das Gericht kann einem Ehegatten das Nutzungsrecht zuweisen, insbesondere wenn minderjährige Kinder bei diesem Ehegatten leben. Die Eigentumsverhältnisse werden hierdurch jedoch nicht berührt.
Vergleichsvereinbarung (egyezség)
Vorteile einer einvernehmlichen Lösung
Das ungarische Recht fördert die einvernehmliche Regelung der Vermögensaufteilung. Eine Vergleichsvereinbarung bietet wesentliche Vorteile:
- Zeitersparnis – Gerichtliche Verfahren können sich über Jahre hinziehen
- Kostenersparnis – Reduzierung von Gerichts- und Sachverständigenkosten
- Flexibilität – Die Ehegatten können maßgeschneiderte Lösungen vereinbaren
- Vertraulichkeit – Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren bleibt die Vereinbarung privat
Gerichtliche Genehmigung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung (közös megegyezéssel történő bontás) legt das Gericht die Vereinbarung der Ehegatten zugrunde, sofern diese die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Das Gericht prüft insbesondere, ob die Vereinbarung die Interessen minderjähriger Kinder angemessen berücksichtigt.
Schulden und Verbindlichkeiten
Nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden unterliegen der Aufteilung. Gemeinsame Verbindlichkeiten – etwa ein Hypothekenkredit für die Ehewohnung – werden grundsätzlich hälftig geteilt. Gegenüber Gläubigern haften jedoch beide Ehegatten weiterhin gesamtschuldnerisch, sofern der Gläubiger der internen Aufteilung nicht zugestimmt hat.
Internationale Bezüge
Deutsch-ungarische Scheidungen
Bei Scheidungen mit internationaler Dimension – etwa wenn ein Ehegatte deutscher und der andere ungarischer Staatsangehöriger ist – stellen sich zusätzliche Fragen des internationalen Privatrechts. Die EU-Güterrechtsverordnung (Verordnung Nr. 2016/1103) regelt seit 2019, welches nationale Güterrecht anwendbar ist. In der Regel gilt das Recht des Staates, in dem die Ehegatten ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten.
Anerkennung ausländischer Urteile
Ungarische Scheidungsurteile werden in der EU grundsätzlich ohne besonderes Verfahren anerkannt (Brüssel-IIa-Verordnung). Für die Vermögensaufteilung gelten jedoch gesonderte Regelungen, die eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall erfordern.
Fazit und Empfehlung
Die eheliche Vermögensaufteilung nach ungarischem Recht folgt dem Grundsatz der Gütergemeinschaft und unterscheidet sich damit grundlegend vom deutschen Zugewinnausgleich. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist unerlässlich, um die eigenen Rechte zu wahren und eine faire Lösung zu erreichen.
Wenn Sie Fragen zur Vermögensaufteilung bei einer Scheidung in Ungarn haben oder eine Vergleichsvereinbarung ausarbeiten lassen möchten, stehen wir Ihnen als erfahrene Kanzlei gerne zur Verfügung.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine individuelle rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.