Reißverschlussverfahren und neue Verkehrsregeln in Ungarn: KRESZ-Änderungen 2026
Analyse der ungarischen Verkehrsregeländerungen 2026, einschließlich des obligatorischen Reißverschlussverfahrens (cipzár-módszer), aktualisierter Vorfahrtsregeln und neuer Bußgelder.
Dr. Ildikó Nagy
Die ungarische Straßenverkehrsordnung (Közúti Közlekedés Szabályai, kurz: KRESZ) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 umfassend novelliert. Im Mittelpunkt der Reform stehen das nunmehr obligatorische Reißverschlussverfahren (cipzár-módszer), aktualisierte Vorfahrtsregeln und ein verschärftes Bußgeldsystem. Dieser Beitrag analysiert die wesentlichen Änderungen und deren praktische Auswirkungen für Verkehrsteilnehmer in Ungarn.
Das Reißverschlussverfahren (cipzár-módszer)
Gesetzliche Grundlage
Das Reißverschlussverfahren war bislang in Ungarn weder ausdrücklich vorgeschrieben noch definiert. Die KRESZ-Novelle 2026 führt nun eine verbindliche Regelung ein: Bei einer Fahrstreifenverengung oder Fahrstreifenende sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, das Reißverschlussverfahren anzuwenden.
Funktionsweise
Das Verfahren sieht vor, dass Fahrzeuge auf dem endenden Fahrstreifen bis zum Verengungspunkt vorfahren und dort abwechselnd in den weiterführenden Fahrstreifen eingeordnet werden. Dies bedeutet konkret:
- Fahrzeuge auf dem weiterführenden Fahrstreifen müssen jeweils ein Fahrzeug vom endenden Fahrstreifen einordnen lassen.
- Das vorzeitige Spurwechseln weit vor dem Verengungspunkt wird nicht mehr empfohlen und kann bei Behinderung des Verkehrsflusses bußgeldbewehrt sein.
- Bei Stau oder stockendem Verkehr ist das Reißverschlussverfahren zwingend anzuwenden.
Bußgelder bei Verstößen
Wer das Reißverschlussverfahren nicht beachtet – also etwa ein Fahrzeug nicht einordnen lässt oder den endenden Fahrstreifen blockiert – muss mit einem Bußgeld von 30.000 bis 100.000 HUF rechnen. Bei Verursachung eines Unfalls kann die Sanktion deutlich höher ausfallen.
Aktualisierte Vorfahrtsregeln
Kreisverkehr
Die Novelle präzisiert die Vorfahrtsregelungen im Kreisverkehr (körforgalom). Künftig gilt ausnahmslos: Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt vor einfahrenden Fahrzeugen, sofern nicht abweichende Beschilderung vorhanden ist. Diese Klarstellung beseitigt bisherige Unsicherheiten, die in der Praxis zu zahlreichen Unfällen geführt hatten.
Radfahrer und Fußgänger
Besondere Aufmerksamkeit widmet die Novelle dem Schutz von Radfahrern und Fußgängern:
- An Fußgängerüberwegen müssen Kraftfahrzeuge anhalten, nicht nur verlangsamen, sobald ein Fußgänger erkennbar die Fahrbahn überqueren möchte.
- Radfahrer auf markierten Radwegen haben an Kreuzungen Vorrang gegenüber abbiegenden Kraftfahrzeugen.
- Der Mindestüberholabstand beim Überholen von Radfahrern beträgt nunmehr 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts.
Rettungsgasse
Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse (mentősáv) auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen wird explizit in der KRESZ verankert. Bei Stau oder stockendem Verkehr auf mindestens zweispurigen Richtungsfahrbahnen müssen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und die Fahrzeuge auf der rechten Spur nach rechts ausweichen, um eine freie Gasse für Rettungsfahrzeuge zu bilden.
Neues Bußgeldsystem
Erhöhte Bußgelder
Die Bußgeldsätze für Verkehrsverstöße wurden zum Teil erheblich angehoben:
| Verstoß | Bisheriges Bußgeld (HUF) | Neues Bußgeld (HUF) |
|---|---|---|
| Geschwindigkeitsüberschreitung (bis 20 km/h) | 30.000 | 50.000 |
| Geschwindigkeitsüberschreitung (20–50 km/h) | 60.000 | 100.000 |
| Rotlichtverstoß | 50.000 | 120.000 |
| Handy am Steuer | 30.000 | 80.000 |
| Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes | 20.000 | 50.000 |
| Missachtung des Reißverschlussverfahrens | – | 30.000–100.000 |
Punktesystem
Das bestehende Punktesystem (közlekedési pontrendszer) wird ebenfalls angepasst. Bei schweren Verstößen – insbesondere bei Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder grober Geschwindigkeitsüberschreitung – werden höhere Punktzahlen vergeben. Bei Erreichen von 18 Punkten innerhalb von zwei Jahren wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Vor-Ort-Bußgelder
Polizeibedienstete können künftig Vor-Ort-Bußgelder (helyszíni bírság) bis zu 150.000 HUF erheben (zuvor: 50.000 HUF). Die Zahlung kann vor Ort per Kartenzahlung oder durch sofortige Überweisung erfolgen.
Besondere Regelungen für Autobahnen
Tempolimit
Das allgemeine Tempolimit auf ungarischen Autobahnen (autópálya) bleibt bei 130 km/h. Auf Schnellstraßen (autóút) gilt weiterhin ein Limit von 110 km/h. Die Novelle führt jedoch dynamische Geschwindigkeitsbegrenzungen auf bestimmten Autobahnabschnitten ein, die über elektronische Anzeigen variabel gesteuert werden können.
Auffahren und Abfahren
Beim Auffahren auf die Autobahn gilt nun ausdrücklich, dass der auffahrende Verkehrsteilnehmer dem fließenden Verkehr Vorrang gewähren muss und der Beschleunigungsstreifen in voller Länge auszunutzen ist. Beim Abfahren ist der Fahrstreifenwechsel auf den Verzögerungsstreifen rechtzeitig – spätestens 300 Meter vor der Ausfahrt – einzuleiten.
Alkohol- und Drogengrenzen
Nulltoleranz bleibt bestehen
Ungarn hält an seiner Null-Promille-Grenze für Kraftfahrer fest. Jeder nachgewiesene Alkoholgehalt im Blut stellt einen Verstoß dar. Die Sanktionen staffeln sich wie folgt:
- 0,01–0,05 % BAK: Bußgeld bis 100.000 HUF und Fahrverbot
- 0,05–0,08 % BAK: Bußgeld bis 200.000 HUF, Fahrverbot und mögliches Strafverfahren
- Über 0,08 % BAK: Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (ittas járművezetés, § 236 StGB)
Drogenscreening
Polizeibeamte sind berechtigt, bei Verdacht auf Drogeneinfluss einen Schnelltest (gyorsteszt) durchzuführen. Ein positiver Schnelltest kann als vorläufiger Beweis für die Anordnung eines Bluttests und die vorläufige Sicherstellung des Fahrzeugs herangezogen werden.
Praktische Hinweise
Was tun bei einem Bußgeldbescheid?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid (bírsághatározat) erhalten, haben Sie in der Regel 15 Tage Zeit, um dagegen Einspruch (fellebbezés) einzulegen. Der Einspruch ist schriftlich bei der zuständigen Behörde einzureichen und sollte eine ausführliche Begründung enthalten. Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Formulierung des Einspruchs unterstützen und die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.
Führerscheintourismus
Ausländische Führerscheine werden in Ungarn grundsätzlich anerkannt, sofern sie aus einem EU-/EWR-Mitgliedstaat stammen. Inhaber von Führerscheinen aus Drittstaaten müssen innerhalb von sechs Monaten nach Begründung ihres ständigen Aufenthalts in Ungarn einen ungarischen Führerschein beantragen.
Fazit
Die KRESZ-Novelle 2026 bringt bedeutende Veränderungen für alle Verkehrsteilnehmer in Ungarn. Das obligatorische Reißverschlussverfahren, verschärfte Bußgelder und präzisierte Vorfahrtsregeln erfordern eine Anpassung des Fahrverhaltens. Sollten Sie von einer Sanktion betroffen sein oder Fragen zu den neuen Regelungen haben, steht Ihnen unsere Kanzlei mit fachkundiger Beratung zur Verfügung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren konkreten Fall zugeschnittene Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.