Rechtswidrige Kündigung in Ungarn: Rechte und Rechtsbehelfe
Was eine rechtswidrige Kündigung nach dem ungarischen Arbeitsgesetzbuch darstellt, einschließlich Schutzzeiten, Rechtsbehelfe und Entschädigung.
Dr. Ildikó Nagy
Das ungarische Arbeitsrecht gewährt Arbeitnehmern einen umfassenden Kündigungsschutz. Eine Kündigung, die gegen die Vorschriften des Arbeitsgesetzbuches (Munka Törvénykönyve, Gesetz Nr. I/2012 – kurz: Mt.) verstößt, ist rechtswidrig und kann vom betroffenen Arbeitnehmer gerichtlich angefochten werden. Dieser Beitrag erläutert die wesentlichen Fallgruppen rechtswidriger Kündigungen, die verfügbaren Rechtsbehelfe und die möglichen Entschädigungsansprüche.
Ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber
Begründungspflicht
Das ungarische Recht verlangt, dass der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung (felmondás) schriftlich begründet. Die Kündigung muss einen klaren, wahren und nachvollziehbaren Grund angeben, der in eine der folgenden Kategorien fällt:
- Gründe in der Person des Arbeitnehmers – z. B. mangelnde Eignung, häufige Krankheit, Verlust einer erforderlichen Qualifikation
- Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers – z. B. Pflichtverletzungen, Disziplinarverstöße
- Betriebsbedingte Gründe – z. B. Umstrukturierung, Stellenabbau, wirtschaftliche Schwierigkeiten
Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen oder mit einer lediglich vorgeschobenen Begründung ist rechtswidrig.
Beweislast
Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für das Vorliegen des Kündigungsgrundes. Im Streitfall muss er vor Gericht nachweisen, dass der angegebene Grund tatsächlich bestand und die Kündigung rechtfertigte.
Kündigungsschutzzeiten (felmondási védelem)
Geschützte Zeiträume
Das Mt. verbietet die Kündigung durch den Arbeitgeber während bestimmter Schutzzeiten. Eine in einer Schutzzeit ausgesprochene Kündigung ist ipso iure rechtswidrig. Geschützt sind insbesondere:
- Schwangerschaft – ab dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wurde
- Mutterschaftsurlaub (szülési szabadság) – die gesamte Dauer des Mutterschutzes
- Elternzeit (gyermekgondozási szabadság) – einschließlich GYED und GYES
- Arbeitsunfähigkeit (keresőképtelenség) – bis zu einem Jahr
- Pflegezeit für nahe Angehörige
- Militärdienst oder Reserveübung
Nicht geschützte Situationen
Der Kündigungsschutz gilt nicht bei:
- Kündigung während der Probezeit (próbaidő)
- Außerordentlicher Kündigung (azonnali hatályú felmondás) wegen schwerer Pflichtverletzung
- Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses durch Zeitablauf
- Liquidation des Arbeitgebers
Außerordentliche Kündigung
Voraussetzungen
Eine außerordentliche Kündigung (azonnali hatályú felmondás) beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer:
- eine wesentliche Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat, oder
- ein sonstiges Verhalten zeigt, das die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht
Frist
Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von 15 Tagen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes, spätestens jedoch innerhalb von einem Jahr nach dem Vorfall (bei Straftaten: innerhalb der strafrechtlichen Verjährungsfrist) ausgesprochen werden.
Rechtswidrige außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist rechtswidrig, wenn:
- kein hinreichend schwerer Grund vorliegt
- die Frist versäumt wurde
- der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht nachweisen kann
- die Kündigung unverhältnismäßig ist
Diskriminierende Kündigung
Gleichbehandlungsgrundsatz
Das ungarische Recht verbietet Kündigungen, die auf diskriminierenden Motiven beruhen. Das Gleichbehandlungsgesetz (egyenlő bánásmódról szóló törvény) verbietet die Benachteiligung aufgrund von:
- Geschlecht, Alter, Familienstand
- Herkunft, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit
- Religion, Weltanschauung, politischer Überzeugung
- Behinderung, Gesundheitszustand
- Sexueller Orientierung
- Gewerkschaftszugehörigkeit
Beweislastumkehr
Bei Diskriminierungsklagen gilt eine Beweislastumkehr: Der Arbeitnehmer muss lediglich Tatsachen glaubhaft machen, die eine Diskriminierung vermuten lassen. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag oder dass die Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt war.
Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers
Klagefrist
Der Arbeitnehmer muss die Rechtswidrigkeit der Kündigung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Kündigung gerichtlich geltend machen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist – wird sie versäumt, kann die Kündigung nicht mehr angefochten werden.
Zuständiges Gericht
Zuständig ist das Arbeitsgericht (munkaügyi bíróság) des Bezirks, in dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausgeübt hat oder in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat.
Mediation
Vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens können die Parteien eine Mediation in Anspruch nehmen. Das ungarische Recht sieht hierzu den Arbeitsrechtlichen Mediationsdienst (Munkaügyi Közvetítői és Döntőbírói Szolgálat) vor, der eine außergerichtliche Streitbeilegung ermöglicht.
Rechtsfolgen einer rechtswidrigen Kündigung
Entschädigungsanspruch
Bei einer gerichtlich festgestellten rechtswidrigen Kündigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung (átalány-kártérítés), die mindestens dem Lohn für die Kündigungsfrist entspricht, mindestens aber zwölf Monatsgehälter beträgt.
Weiterbeschäftigung
Das Gericht kann auf Antrag des Arbeitnehmers die Weiterbeschäftigung anordnen, wenn:
- die Kündigung gegen ein ausdrückliches gesetzliches Verbot verstoßen hat (z. B. Kündigung während der Schwangerschaft)
- der Arbeitnehmer ein gewählter Arbeitnehmervertreter oder Gewerkschaftsfunktionär ist
In der Praxis ordnen die Gerichte die Weiterbeschäftigung jedoch selten an, da sie nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich ist.
Entgangener Lohn
Neben der Abfindung kann der Arbeitnehmer den entgangenen Lohn (elmaradt munkabér) für den Zeitraum zwischen der Kündigung und dem Gerichtsurteil geltend machen. Der Arbeitnehmer muss sich jedoch anderweitige Einkünfte anrechnen lassen.
Schadensersatz
Über die pauschale Entschädigung hinaus kann der Arbeitnehmer Schadensersatz für weitere nachgewiesene Schäden verlangen, etwa:
- Kosten der Arbeitssuche
- Umzugskosten
- Therapeutische Behandlungen wegen psychischer Belastung
- Verdienstausfall über die Kündigungsfrist hinaus
Praktische Empfehlungen
Für Arbeitnehmer
- Kündigung nicht akzeptieren, ohne die Gründe und die Rechtmäßigkeit zu prüfen
- Die 30-Tage-Frist beachten und frühzeitig einen Rechtsanwalt konsultieren
- Alle relevanten Unterlagen sichern (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Korrespondenz)
- Ein Arbeitszeugnis (munkáltatói igazolás) verlangen
Für Arbeitgeber
- Kündigungen stets schriftlich und mit nachvollziehbarer Begründung aussprechen
- Schutzzeiten vor jeder Kündigung überprüfen
- Bei verhaltensbedingten Kündigungen eine Abmahnung (írásbeli figyelmeztetés) vorausgehen lassen
- Die Dokumentation des Kündigungsgrundes sorgfältig vorbereiten
Empfehlung
Ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – eine rechtswidrige Kündigung kann erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Unsere Kanzlei vertritt Sie sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite in Kündigungsschutzverfahren vor den ungarischen Arbeitsgerichten.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine individuelle rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.