Mindestlohn und garantierter Mindestlohn in Ungarn 2026
Leitfaden zu Ungarns Mindestlohn und garantiertem Mindestlohn 2026, einschließlich Steueränderungen, Arbeitgeberpflichten und Sanktionen.
Dr. Ildikó Nagy
Zum 1. Januar 2026 hat die ungarische Regierung den Mindestlohn (minimálbér) und den garantierten Mindestlohn (garantált bérminimum) erneut angehoben. Diese Änderungen haben weitreichende Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Der folgende Beitrag erläutert die aktuellen Regelungen, die damit verbundenen Pflichten der Arbeitgeber und die Konsequenzen bei Verstößen.
Aktuelle Beträge 2026
Mindestlohn (minimálbér)
Der allgemeine Mindestlohn für Vollzeitarbeitnehmer beträgt ab dem 1. Januar 2026:
- Monatlich: 290.800 HUF brutto
- Wöchentlich: 66.880 HUF brutto
- Täglich: 13.380 HUF brutto
- Stündlich: 1.673 HUF brutto
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, deren Tätigkeit keine besondere schulische Qualifikation erfordert.
Garantierter Mindestlohn (garantált bérminimum)
Für Arbeitnehmer, deren Tätigkeit mindestens eine mittlere Qualifikation (Facharbeiterbrief, mittlere Berufsausbildung oder höher) voraussetzt, gilt der höhere garantierte Mindestlohn:
- Monatlich: 348.800 HUF brutto
- Wöchentlich: 80.210 HUF brutto
- Täglich: 16.040 HUF brutto
- Stündlich: 2.005 HUF brutto
Vergleich mit den Vorjahren
| Jahr | Mindestlohn (HUF/Monat) | Garantierter Mindestlohn (HUF/Monat) |
|---|---|---|
| 2024 | 266.800 | 326.000 |
| 2025 | 278.800 | 336.200 |
| 2026 | 290.800 | 348.800 |
Die Erhöhung für 2026 beträgt somit rund 4,3 % beim Mindestlohn und rund 3,7 % beim garantierten Mindestlohn.
Abgrenzung: Mindestlohn vs. garantierter Mindestlohn
Entscheidungskriterien
Die Frage, ob einem Arbeitnehmer der allgemeine Mindestlohn oder der garantierte Mindestlohn zusteht, richtet sich nach den Anforderungen der konkreten Tätigkeit, nicht nach der tatsächlichen Qualifikation des Arbeitnehmers. Maßgeblich ist:
- Ob die Stellenbeschreibung (munkaköri leírás) eine mittlere oder höhere Qualifikation vorschreibt
- Ob die Tätigkeit nach den einschlägigen Berufsregistern eine Qualifikationsanforderung aufweist
Ein Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss, der eine Tätigkeit ausübt, die keine bestimmte Qualifikation erfordert, hat daher nur Anspruch auf den allgemeinen Mindestlohn – und umgekehrt.
Praktische Bedeutung
In der Praxis kommt es häufig zu Streitigkeiten über die korrekte Einordnung. Arbeitgeber sollten die Stellenbeschreibungen sorgfältig prüfen und bei Zweifelsfällen eine arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Arbeitgeberpflichten
Lohnanpassung
Arbeitgeber sind verpflichtet, das Grundgehalt (alapbér) aller betroffenen Arbeitnehmer spätestens zum 1. Januar 2026 auf den neuen Mindestlohn anzuheben. Die Anpassung muss:
- Im Arbeitsvertrag (munkaszerződés) schriftlich festgehalten werden
- Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden
- Den zuständigen Behörden (Finanzamt / NAV) gemeldet werden
Auswirkungen auf Zulagen und Zuschläge
Die Erhöhung des Mindestlohns hat auch Auswirkungen auf verschiedene Zulagen und Zuschläge, die sich prozentual am Grundgehalt oder am Mindestlohn orientieren:
- Nachtarbeitszuschlag – mindestens 15 % des Grundgehalts
- Überstundenzuschlag – mindestens 50 % des Grundgehalts
- Feiertagszuschlag – mindestens 100 % des Grundgehalts
- Bereitschaftszuschlag – abhängig von der Art der Bereitschaft
Sozialversicherungsbeiträge
Die Erhöhung des Mindestlohns führt auch zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen:
| Beitragsart | Arbeitgeberbeitrag | Arbeitnehmerbeitrag |
|---|---|---|
| Sozialsteuer (szociális hozzájárulási adó) | 13 % | – |
| Einkommensteuer (személyi jövedelemadó) | – | 15 % |
| Sozialversicherungsbeitrag (társadalombiztosítási járulék) | – | 18,5 % |
Steueränderungen 2026
Vereinfachte Steuerregelungen
Für Kleinunternehmer, die die KATA (kisadózó vállalkozók tételes adója) oder die KIVA (kisvállalati adó) nutzen, hat die Mindestlohnerhöhung Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlagen und Schwellenwerte. Es empfiehlt sich, die steuerliche Optimierung mit einem Steuerberater zu besprechen.
Auswirkungen auf die Steuerbegünstigungen
Bestimmte Steuerbegünstigungen für Arbeitgeber sind an den Mindestlohn gekoppelt, etwa:
- Steuervergünstigungen für die Beschäftigung von Berufsanfängern
- Beitragsbefreiungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen (z. B. Langzeitarbeitslose)
- Forschungs- und Entwicklungszulagen
Sanktionen bei Verstößen
Arbeitsrechtliche Konsequenzen
Die Nichteinhaltung der Mindestlohnvorschriften stellt eine schwere Arbeitsrechtsverletzung dar. Arbeitgeber, die den Mindestlohn nicht zahlen, müssen mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Nachzahlung des Differenzbetrags einschließlich Verzugszinsen
- Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Geldbuße von bis zu 10 Millionen HUF
- Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen: Betriebsschließung durch die Arbeitsbehörde
Prüfungen durch die Arbeitsbehörde
Die nationale Arbeitsschutzbehörde (Nemzetgazdasági Minisztérium Munkavédelmi Hatósága) und das Finanzamt (NAV) führen regelmäßig Betriebsprüfungen durch, um die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften zu überprüfen. Schwerpunktprüfungen finden typischerweise im ersten Quartal eines Jahres statt, kurz nach Inkrafttreten der neuen Sätze.
Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit
Ein besonderes Augenmerk der Behörden liegt auf der Bekämpfung von Scheinselbständigkeit (színlelt szerződés) und Schwarzarbeit (feketemunka). Wenn ein als selbständig deklariertes Vertragsverhältnis tatsächlich die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses aufweist, kann die Behörde den Arbeitgeber rückwirkend zur Zahlung des Mindestlohns einschließlich aller Sozialversicherungsbeiträge verpflichten.
Besondere Regelungen
Teilzeitbeschäftigung
Bei Teilzeitarbeit wird der Mindestlohn anteilig berechnet. Ein Arbeitnehmer, der halbtags arbeitet (4 Stunden täglich), hat Anspruch auf den halben Mindestlohn als monatliches Grundgehalt.
Jugendliche und Praktikanten
Für jugendliche Arbeitnehmer (unter 18 Jahren) gelten grundsätzlich die gleichen Mindestlohnvorschriften. Bei Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein geringeres Entgelt vereinbart werden.
Ausländische Arbeitnehmer
Auch für ausländische Arbeitnehmer, die in Ungarn beschäftigt sind, gelten die ungarischen Mindestlohnvorschriften uneingeschränkt. Dies betrifft auch entsandte Arbeitnehmer im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie.
Empfehlung
Die jährliche Mindestlohnanhebung erfordert von Arbeitgebern eine zeitnahe Anpassung der Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen. Versäumnisse können erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Umsetzung der Mindestlohnvorschriften, der Überprüfung Ihrer Arbeitsverträge und der Vorbereitung auf behördliche Prüfungen.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine individuelle rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.