GmbH-Gründung in Ungarn: Leitfaden für die Kft. im Jahr 2026
Praktischer Leitfaden zur Gründung einer ungarischen GmbH (Kft.): Schritte, Kosten, Stammkapital und rechtliche Anforderungen.
Dr. Ildikó Nagy
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (korlátolt felelősségű társaság, abgekürzt Kft.) ist die mit Abstand beliebteste Gesellschaftsform in Ungarn. Über 90 % aller ungarischen Kapitalgesellschaften sind als Kft. organisiert. Dieser Beitrag erläutert die Gründung Schritt für Schritt und beleuchtet die wichtigsten rechtlichen und praktischen Aspekte.
Rechtsgrundlagen
Die Kft. ist im Gesetz Nr. V/2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (Polgári Törvénykönyv, Ptk.) geregelt, und zwar im Dritten Buch über juristische Personen. Die handelsregisterrechtlichen Vorschriften finden sich im Gesetz Nr. V/2006 über das Handelsregister (Cégtörvény).
Voraussetzungen der Gründung
Gründer
Eine Kft. kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit – auch ausländische Bürger und Unternehmen können Gesellschafter sein.
Stammkapital (törzstőke)
Das Mindeststammkapital beträgt 3.000.000 HUF (ca. 7.500 EUR). Wichtige Regelungen:
- Das Stammkapital kann als Bareinlage oder Sacheinlage erbracht werden
- Bei der Gründung müssen mindestens 50 % der Bareinlagen eingezahlt sein
- Der Restbetrag muss innerhalb eines Jahres nach Eintragung geleistet werden
- Sacheinlagen müssen bei Gründung vollständig erbracht werden
Geschäftsführer (ügyvezető)
Mindestens ein Geschäftsführer muss bestellt werden. Der Geschäftsführer:
- Kann, muss aber nicht Gesellschafter sein
- Muss eine natürliche Person sein
- Kann auch ein ausländischer Staatsangehöriger sein
- Muss eine Erklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe vorliegen
Der Gründungsprozess Schritt für Schritt
Schritt 1: Namensprüfung und Sitzwahl
Der Firmenname muss sich von bereits eingetragenen Unternehmen unterscheiden. Eine Vorabprüfung im Handelsregister (Céginformációs Szolgálat) ist empfehlenswert. Der Sitz muss eine real existierende Adresse in Ungarn sein – ein Postfach genügt nicht.
Schritt 2: Gesellschaftsvertrag (társasági szerződés)
Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Rechtsanwalt gegengezeichnet werden und enthält mindestens:
- Firma und Sitz der Gesellschaft
- Gegenstand der Geschäftstätigkeit (TEÁOR-Codes)
- Stammkapital und Verteilung der Geschäftsanteile
- Name und Angaben der Gesellschafter
- Geschäftsführerbestellung und Vertretungsregelung
- Geschäftsjahr und Gewinnverteilung
Bei einer Einpersonengesellschaft tritt an die Stelle des Gesellschaftsvertrags eine Gründungsurkunde (alapító okirat).
Schritt 3: Bankkontoerrichtung
Nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags muss ein Firmenbankkonto eröffnet und das Stammkapital (mindestens 50 %) eingezahlt werden. Die Bank stellt eine Bestätigung aus, die für die Registrierung benötigt wird.
Schritt 4: Handelsregistereintragung
Die Anmeldung erfolgt elektronisch durch den gegenzeichnenden Rechtsanwalt über das System des Handelsgerichts. Bei Verwendung eines vereinfachten Gründungsvertrags (egyszerűsített eljárás) muss das Gericht innerhalb von einem Werktag entscheiden.
Schritt 5: Steuerliche Anmeldung
Die steuerliche Registrierung beim Finanzamt (NAV) erfolgt automatisch im Rahmen der Handelsregistereintragung. Die Gesellschaft erhält eine Steuernummer und – falls beantragt – eine USt-IdNr.
Kosten der Gründung
| Position | Betrag (ca.) |
|---|---|
| Stammkapital (Minimum) | 3.000.000 HUF |
| Rechtsanwaltsgebühren | 80.000 – 200.000 HUF |
| Handelsregistergebühr (vereinfacht) | 0 HUF |
| Handelsregistergebühr (regulär) | 100.000 HUF |
| Bankkontogebühren | variabel |
| Veröffentlichungsgebühr | 0 HUF (elektronisch) |
Hinweis: Die vereinfachte Gründung ist gebührenfrei und daher für Standardfälle zu empfehlen.
Vereinfachte Gründung vs. individuelle Gründung
| Merkmal | Vereinfacht | Individuell |
|---|---|---|
| Gründungsdauer | 1 Werktag | 8–15 Werktage |
| Gebühren | Keine | 100.000 HUF |
| Vertragsgestaltung | Mustervertrag | Frei gestaltbar |
| Flexibilität | Eingeschränkt | Hoch |
Die vereinfachte Gründung eignet sich für Standardfälle. Bei komplexeren Strukturen (mehrere Gesellschafter, besondere Regelungen) empfiehlt sich die individuelle Gründung.
Pflichten nach der Gründung
Nach der erfolgreichen Eintragung sind folgende Pflichten zu beachten:
- Buchhaltung: Ordnungsgemäße doppelte Buchführung ist Pflicht
- Jahresabschluss: Muss bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Handelsregister eingereicht werden
- Steuererklärungen: Körperschaftsteuer (9 %), lokale Gewerbesteuer, ggf. USt
- Transparenzregister: Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten (tényleges tulajdonos) sind zu melden
Besonderheiten für ausländische Gründer
Für deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige bestehen keine besonderen Beschränkungen. Zu beachten ist jedoch:
- Eine ungarische Steueridentifikationsnummer ist erforderlich
- Der Gesellschaftsvertrag muss in ungarischer Sprache verfasst sein (beglaubigte Übersetzung möglich)
- Ein inländischer Sitz muss nachgewiesen werden
- Die elektronische Kommunikation mit dem Handelsregister erfordert einen Rechtsanwalt vor Ort
Körperschaftsteuer in Ungarn
Ungarn bietet mit einem pauschalen Körperschaftsteuersatz von 9 % den niedrigsten Satz in der gesamten Europäischen Union. Dies macht die Kft. besonders attraktiv für internationale Unternehmer.
Zusätzlich fällt eine lokale Gewerbesteuer (helyi iparűzési adó) von maximal 2 % des Nettoumsatzes an, die von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird.
Fazit
Die Gründung einer Kft. in Ungarn ist ein relativ unkomplizierter Prozess, der bei Nutzung der vereinfachten Verfahrensweise innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden kann. Die Kombination aus niedrigen Gründungskosten und dem günstigen Steuersatz macht Ungarn zu einem attraktiven Standort.
Unsere Kanzlei begleitet Sie durch den gesamten Gründungsprozess – von der Namensprüfung bis zur Eintragung und darüber hinaus. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.