Globale Mindeststeuer (GloBE/Pillar Two) und QDMTT in Ungarn 2026
Wie die 15%-ige globale Mindeststeuer multinationale Unternehmen in Ungarn betrifft: GloBE-Erklärungen, QDMTT-Abgaben, Anrechenbarkeit ungarischer Steuervorteile und Vermeidung des Verlusts von Steuervergünstigungen.
Dr. Ildikó Nagy
Mit der Einführung der globalen Mindeststeuer (globális minimumadó) nach dem OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS (Pillar Two) hat sich die internationale Steuerrechtslandschaft grundlegend verändert. Ungarn, das mit seinem Körperschaftsteuersatz von 9 % den niedrigsten Satz in der EU hat, ist von diesen Regelungen in besonderem Maße betroffen. Dieser Beitrag erläutert die Funktionsweise der globalen Mindeststeuer, die Umsetzung in Ungarn und die praktischen Auswirkungen für multinationale Unternehmen im Jahr 2026.
Rechtsrahmen
Internationaler Rahmen
Die globale Mindeststeuer basiert auf den GloBE-Modellregeln (Global Anti-Base Erosion Rules) der OECD, die am 20. Dezember 2021 veröffentlicht wurden. Sie bestehen aus zwei Hauptmechanismen:
- Income Inclusion Rule (IIR): Die Muttergesellschaft muss eine Ergänzungssteuer (top-up tax) auf niedrig besteuerte Gewinne ihrer ausländischen Tochtergesellschaften zahlen.
- Undertaxed Profits Rule (UTPR): Falls die IIR nicht greift, können andere Staaten eine Ausgleichssteuer auf niedrig besteuerte Gewinne erheben.
EU-Richtlinie
Die EU hat die GloBE-Regeln durch die Richtlinie (EU) 2022/2523 vom 14. Dezember 2022 umgesetzt. Alle EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2023 in nationales Recht umzusetzen. Die IIR ist seit dem 1. Januar 2024 anwendbar, die UTPR seit dem 1. Januar 2025.
Ungarische Umsetzung
Ungarn hat die Richtlinie durch das Gesetz Nr. LXXXIV/2023 über die ergänzende Steuer (kiegészítő adóról szóló törvény) umgesetzt. Das Gesetz trat am 1. Januar 2024 in Kraft und enthält neben der Umsetzung der IIR und UTPR auch die Einführung einer inländischen Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax – QDMTT).
Anwendungsbereich
Betroffene Unternehmen
Die globale Mindeststeuer gilt für multinationale Unternehmensgruppen (MNE Groups) und große inländische Gruppen, die in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre einen konsolidierten Jahresumsatz von mindestens EUR 750 Millionen erzielt haben.
Ausnahmen
Folgende Einheiten sind vom Anwendungsbereich ausgenommen:
- Staatliche Einheiten und internationale Organisationen
- Non-Profit-Organisationen
- Pensionsfonds
- Investmentfonds, die das oberste Mutterunternehmen der Gruppe darstellen
- Immobilieninvestmentgesellschaften (unter bestimmten Bedingungen)
Übergangsregelungen (Safe Harbours)
Für die Übergangsjahre 2024–2026 gelten vereinfachte Safe-Harbour-Regelungen, die bestimmte Jurisdiktionen von der detaillierten GloBE-Berechnung ausnehmen, sofern bestimmte Schwellenwerte eingehalten werden:
- De-minimis-Safe-Harbour: Die Jurisdiktion hat Umsatzerlöse unter EUR 10 Millionen und einen Gewinn unter EUR 1 Million.
- Effektiver Steuersatz-Safe-Harbour: Der effektive Steuersatz nach dem Country-by-Country-Report (CbCR) liegt über dem Übergangssatz (15 % in 2026).
- Routine-Gewinne-Safe-Harbour: Der Gewinn in der Jurisdiktion übersteigt nicht den substanzbasierten Freibetrag (SBIE).
QDMTT – Inländische Ergänzungssteuer
Funktionsweise
Die QDMTT (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax) ist Ungarns wichtigstes Instrument, um sicherzustellen, dass die Ergänzungssteuer auf niedrig besteuerte ungarische Gewinne in Ungarn und nicht in einem anderen Staat erhoben wird.
Die QDMTT funktioniert wie folgt:
- Berechnung des effektiven Steuersatzes (ETR): Für jede in Ungarn ansässige Konzerneinheit wird der GloBE-effektive Steuersatz berechnet, indem die berücksichtigten Steuern (covered taxes) ins Verhältnis zum GloBE-Einkommen gesetzt werden.
- Vergleich mit dem Mindestsatz: Liegt der ETR unter 15 %, entsteht eine Ergänzungssteuerpflicht.
- Berechnung der Ergänzungssteuer: Die Ergänzungssteuer entspricht der Differenz zwischen dem Mindestsatz (15 %) und dem ETR, multipliziert mit dem Übergewinn (excess profit) – also dem GloBE-Einkommen abzüglich des substanzbasierten Freibetrags.
Berechnungsbeispiel
Ein vereinfachtes Beispiel veranschaulicht die Berechnung:
- GloBE-Einkommen der ungarischen Einheit: EUR 100 Millionen
- Berücksichtigte Steuern: EUR 10 Millionen (ETR: 10 %)
- Substanzbasierter Freibetrag (SBIE): EUR 20 Millionen (basierend auf Lohn- und Anlagenvermögenskomponenten)
- Übergewinn: EUR 100 Mio. – EUR 20 Mio. = EUR 80 Millionen
- Top-up-Tax-Rate: 15 % – 10 % = 5 %
- QDMTT: EUR 80 Mio. × 5 % = EUR 4 Millionen
Ohne die QDMTT würde diese Steuer im Staat der Muttergesellschaft erhoben (über die IIR) oder in anderen Staaten (über die UTPR). Durch die QDMTT verbleibt das Steueraufkommen in Ungarn.
Auswirkungen auf ungarische Steuervorteile
Grundproblematik
Ungarns Körperschaftsteuersatz von 9 % liegt deutlich unter dem Mindestsatz von 15 %. Darüber hinaus bietet Ungarn zahlreiche Steuervergünstigungen, die den effektiven Steuersatz weiter senken können:
- Entwicklungssteuervergünstigung (fejlesztési adókedvezmény): Bis zu 80 % der KöSt-Schuld
- IP-Box-Regime: Ermäßigter Steuersatz für Einkünfte aus geistigem Eigentum
- F&E-Superbegünstigungen: Erhöhter Betriebsausgabenabzug für F&E-Aufwendungen
- Energieeffizienzvergünstigungen: Steuernachlässe für energieeffiziente Investitionen
Verlust der Steuervergünstigungen?
Die entscheidende Frage für multinationale Unternehmen lautet: Gehen die ungarischen Steuervergünstigungen durch die globale Mindeststeuer verloren?
Die Antwort ist differenziert:
- Die Steuervergünstigungen bestehen formal weiterhin – sie werden nicht aufgehoben.
- Wenn jedoch durch die Inanspruchnahme der Vergünstigungen der ETR unter 15 % fällt, wird die Differenz als QDMTT nachversteuert.
- Der Netto-Vorteil der Steuervergünstigung wird somit teilweise oder vollständig neutralisiert, je nach Höhe der Vergünstigung.
Strategische Überlegungen
Unternehmen sollten folgende strategische Aspekte berücksichtigen:
SBIE-Optimierung
Der substanzbasierte Freibetrag (SBIE) kann den Übergewinn reduzieren und damit die QDMTT-Last senken. Der SBIE berechnet sich als Summe von:
- 5 % der Lohnkosten der förderfähigen Arbeitnehmer in Ungarn (in der Übergangsphase höher)
- 5 % des Buchwerts der materiellen Vermögensgegenstände in Ungarn (in der Übergangsphase höher)
Unternehmen mit hoher Beschäftigung und kapitalintensiven Anlagen in Ungarn profitieren daher überproportional vom SBIE.
Zeitliche Unterschiede
Bestimmte Steuervergünstigungen führen nur zu zeitlichen Unterschieden in der Besteuerung (z. B. beschleunigte Abschreibungen). Diese werden in der GloBE-Berechnung über die Deferred Tax Liability Recapture Rule und andere Mechanismen berücksichtigt, sodass der ETR über die Zeit ausgeglichen werden kann.
Anrechenbarkeit als Covered Taxes
Nicht alle Steuern und Abgaben fallen unter die Definition der berücksichtigten Steuern (covered taxes). Es ist daher entscheidend zu prüfen, welche ungarischen Steuerarten in die ETR-Berechnung einbezogen werden:
- Körperschaftsteuer (9 %): Ja
- Lokale Gewerbesteuer (helyi iparűzési adó – HIPA): Ja (bis zu 2 % des Nettoumsatzes)
- Innovationsbeitrag (innovációs járulék): Ja
- Energieversorgerbeitrag (energiaellátók jövedelemadója): situationsabhängig
- Sondersteuern (különadók): prüfungsbedürftig
GloBE-Erklärungspflichten
GloBE Information Return (GIR)
Betroffene Unternehmensgruppen müssen eine GloBE-Informationserklärung (GloBE Information Return – GIR) abgeben. Die Erklärung enthält:
- Identifikation aller Konzerneinheiten und deren Sitzjurisdiktionen
- GloBE-Einkommen und berücksichtigte Steuern je Jurisdiktion
- Berechnung des effektiven Steuersatzes je Jurisdiktion
- Berechnung der Ergänzungssteuer je Jurisdiktion
- Allokation der Ergänzungssteuer auf die IIR, UTPR oder QDMTT
Fristen
- Die GIR muss innerhalb von 15 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres abgegeben werden.
- Für das erste Jahr der Anwendung gilt eine verlängerte Frist von 18 Monaten.
- In Ungarn ist die GIR bei der Nationalen Steuer- und Zollverwaltung (NAV – Nemzeti Adó- és Vámhivatal) einzureichen.
QDMTT-Erklärung
Zusätzlich zur GIR muss in Ungarn eine separate QDMTT-Erklärung abgegeben werden, in der die Berechnung der inländischen Ergänzungssteuer dargestellt wird. Die Frist entspricht der GIR-Frist.
Dokumentationsanforderungen
Die GloBE-Berechnung erfordert umfangreiche Dokumentation:
- Anpassung des Jahresabschlusses von ungarischen Rechnungslegungsstandards (oder IFRS) auf die GloBE-Bemessungsgrundlage
- Dokumentation aller permanenten und temporären Anpassungen
- Nachweis der SBIE-Berechnung (Lohnkosten, Buchwerte)
- Dokumentation der Safe-Harbour-Qualifikation (falls anwendbar)
Ungarns Position im internationalen Wettbewerb
Kompensationsmaßnahmen
Ungarn hat mehrere Maßnahmen ergriffen, um trotz der globalen Mindeststeuer als Investitionsstandort attraktiv zu bleiben:
- QDMTT-Einführung: Sicherstellung, dass die Ergänzungssteuer in Ungarn verbleibt
- Erhöhte EKD-Zuschüsse: Direkte Investitionszuschüsse als Alternative zu Steuervergünstigungen (diese fallen nicht unter die GloBE-Regeln, sofern sie nicht als rückzahlbare Steuergutschriften ausgestaltet sind)
- SBIE-Optimierung: Förderung arbeitsintensiver und kapitalintensiver Investitionen
- Qualifizierte rückzahlbare Steuergutschriften (Qualified Refundable Tax Credits – QRTC): Diese werden als Einkommen und nicht als Steuerreduktion behandelt, wodurch sie den ETR nicht senken
Vergleich mit Nachbarstaaten
Die Position Ungarns im regionalen Vergleich:
| Staat | KöSt-Satz | GloBE-Bereitschaft |
|---|---|---|
| Ungarn | 9 % + QDMTT | Voll umgesetzt |
| Slowakei | 21 % | Über dem Mindestsatz |
| Tschechien | 21 % | Über dem Mindestsatz |
| Rumänien | 16 % | QDMTT eingeführt |
| Polen | 19 % | Über dem Mindestsatz |
| Österreich | 23 % | Über dem Mindestsatz |
Für Unternehmen, deren ETR in Ungarn aufgrund von Steuervergünstigungen unter 15 % liegt, beträgt die effektive Steuerbelastung nunmehr mindestens 15 % (9 % KöSt + QDMTT).
Praktische Empfehlungen
Sofortige Maßnahmen
- Betroffenheitsanalyse: Prüfung, ob die Unternehmensgruppe die EUR-750-Millionen-Umsatzschwelle überschreitet
- ETR-Modellierung: Berechnung des effektiven Steuersatzes für alle Jurisdiktionen, insbesondere Ungarn
- SBIE-Analyse: Optimierung des substanzbasierten Freibetrags durch entsprechende Personalplanung und Investitionsentscheidungen
- Safe-Harbour-Prüfung: Analyse, ob die vereinfachten Safe-Harbour-Regelungen anwendbar sind
Mittelfristige Strategie
- Umstellung von Steuervergünstigungen auf direkte Investitionszuschüsse (EKD) als Förderinstrument
- Prüfung der QRTC-Qualifikation bestehender Steuervorteile
- Reorganisation der Unternehmensstruktur unter Berücksichtigung der GloBE-Regeln
- Investition in Compliance-Systeme zur automatisierten GloBE-Berechnung
Laufende Compliance
- Fristgerechte Abgabe der GIR und der QDMTT-Erklärung
- Laufende Überwachung regulatorischer Änderungen (die OECD veröffentlicht regelmäßig Administrative Guidance)
- Abstimmung mit der Konzernsteuerabteilung bezüglich der IIR/UTPR-Allokation
Fazit
Die globale Mindeststeuer stellt für Unternehmen mit Aktivitäten in Ungarn eine erhebliche Veränderung dar. Obwohl die ungarischen Steuervergünstigungen formal bestehen bleiben, wird ihr wirtschaftlicher Vorteil für betroffene Unternehmensgruppen durch die QDMTT teilweise neutralisiert. Die effektive Steuerbelastung steigt dadurch auf mindestens 15 %, was dem erklärten Ziel der OECD entspricht. Ungarns Attraktivität als Investitionsstandort hängt zunehmend von nicht-steuerlichen Faktoren ab – insbesondere von den EKD-Zuschüssen, der qualifizierten Arbeitskraft und der strategischen Lage in Europa.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für Fragen zur globalen Mindeststeuer und QDMTT in Ungarn stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.