Erbrecht und Testament: Grundlagen des ungarischen Erbrechts
Ein umfassender Überblick über das ungarische Erbrecht: Testamentsformen, Pflichtteil, gesetzliche Erbfolge und Nachlassverfahren.
Dr. Ildikó Nagy
Das Erbrecht gehört zu den ältesten und zugleich praktisch bedeutsamsten Rechtsgebieten. In Ungarn ist es im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (Polgári Törvénykönyv, Gesetz Nr. V/2013) geregelt. Wer Vermögen in Ungarn besitzt oder ungarische Staatsangehörige als Erben hat, sollte die wesentlichen Grundzüge dieses Rechtsgebietes kennen.
Die gesetzliche Erbfolge
Stirbt eine Person ohne Testament, greift in Ungarn die gesetzliche Erbfolge (törvényes öröklés). Die Erbordnung richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad:
- Erste Ordnung – Kinder (und deren Abkömmlinge durch Repräsentation)
- Zweite Ordnung – Eltern des Erblassers
- Dritte Ordnung – Großeltern und deren Abkömmlinge
- Letzte Stufe – Der ungarische Staat, wenn keine erbberechtigten Verwandten vorhanden sind
Sonderstellung des überlebenden Ehegatten
Der überlebende Ehegatte nimmt im ungarischen Erbrecht eine besondere Stellung ein. Er erhält:
- Ein lebenslängliches Nutzungsrecht (haszonélvezeti jog) an der gemeinsamen Ehewohnung und dem Hausrat
- Neben Erben der ersten Ordnung: ein Kindesteil als Eigentumsanteil am übrigen Nachlass
- Fehlen Abkömmlinge: den gesamten Nachlass als Vollerbe
Diese Regelung weicht erheblich vom deutschen Erbrecht ab, wo der Ehegatte je nach Güterstand einen festen Bruchteil erhält.
Testamentsformen im ungarischen Recht
Das ungarische Recht kennt drei Testamentsformen:
1. Das eigenhändige Testament (holográf végrendelet)
Das gesamte Testament muss vom Erblasser handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden. Zeugen sind nicht erforderlich, was diese Form besonders praktisch macht. Allerdings birgt sie das Risiko der Anfechtung wegen formaler Mängel.
2. Das Zeugentestament (allográf végrendelet)
Wird das Testament nicht eigenhändig geschrieben (z. B. am Computer erstellt), muss es in Gegenwart zweier gleichzeitig anwesender Zeugen unterschrieben werden. Die Zeugen müssen bestätigen, dass der Erblasser das Dokument als seinen letzten Willen anerkannt hat.
3. Das öffentliche Testament (közvégrendelet)
Dieses wird vor einem Notar (közjegyző) errichtet. Es bietet die höchste Rechtssicherheit, da der Notar die Geschäftsfähigkeit des Erblassers prüft und das Dokument im Zentralen Testamentsregister hinterlegt wird.
Praxishinweis: Für Personen mit Immobilienbesitz oder komplexen Vermögensverhältnissen empfiehlt sich stets das notarielle Testament, da es kaum anfechtbar ist.
Der Pflichtteil (kötelesrész)
Das ungarische Recht gewährt bestimmten nahen Angehörigen einen Pflichtteilsanspruch, selbst wenn sie durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden:
- Pflichtteilsberechtigt sind: Abkömmlinge, der Ehegatte und die Eltern des Erblassers
- Höhe: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils
- Rechtsnatur: Der Pflichtteil ist ein schuldrechtlicher Anspruch gegen die Erben, kein dinglicher Anspruch am Nachlass
Entziehung des Pflichtteils
Der Erblasser kann den Pflichtteil nur aus schwerwiegenden Gründen entziehen, beispielsweise wenn der Pflichtteilsberechtigte:
- Einen Anschlag auf das Leben des Erblassers unternommen hat
- Eines schweren vorsätzlichen Verbrechens gegen den Erblasser schuldig geworden ist
- Seine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser grob verletzt hat
Die Entziehung muss im Testament ausdrücklich erklärt und begründet werden.
Das Nachlassverfahren (hagyatéki eljárás)
In Ungarn ist das Nachlassverfahren grundsätzlich obligatorisch und wird von einem Notar als Beauftragtem des Gerichts durchgeführt. Der Ablauf gliedert sich wie folgt:
Schritt 1: Todesfallmeldung
Nach dem Tod meldet das Standesamt den Todesfall an das zuständige Notariat. Die territoriale Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers.
Schritt 2: Nachlassermittlung
Der Notar ermittelt den Nachlass durch:
- Anfragen an Grundbuchämter, Banken und Behörden
- Entgegennahme von Vermögenserklärungen der Erben
- Prüfung etwaiger Testamente im Zentralregister
Schritt 3: Nachlassverhandlung
Die Erben werden zu einer mündlichen Verhandlung geladen, bei der die Verteilung des Nachlasses besprochen wird. Die Erben können:
- Die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge akzeptieren
- Einen Erbteilungsvertrag (osztályos egyezség) schließen
- Die Erbschaft ausschlagen (visszautasítás)
Schritt 4: Nachlassübergabebeschluss
Der Notar erlässt einen Übergabebeschluss (hagyatékátadó végzés), der nach Rechtskraft die Grundlage für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch bildet.
Erbschaftssteuer
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Erbschaftssteuer in Ungarn für direkte Verwandte (Kinder, Eltern, Ehegatten) abgeschafft. Für entferntere Verwandte und Nichtverwandte kann jedoch weiterhin eine Steuer von bis zu 18 % des Nachlasswertes anfallen. Immobilien werden nach dem Verkehrswert besteuert.
Grenzüberschreitende Erbfälle
Für EU-Bürger ist die EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) von besonderer Bedeutung. Grundsätzlich gilt das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. Allerdings kann der Erblasser in seinem Testament eine Rechtswahl (jogválasztás) zugunsten seines Heimatrechts treffen.
Wichtig für deutsche Staatsangehörige: Wer als Deutscher in Ungarn lebt, kann durch Rechtswahl im Testament bestimmen, dass deutsches Erbrecht Anwendung findet – und umgekehrt.
Empfehlungen für die Praxis
- Lassen Sie frühzeitig ein Testament errichten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Vermögensverhältnissen
- Prüfen Sie regelmäßig die Aktualität Ihres Testaments, insbesondere nach Eheschließung, Scheidung oder Geburt von Kindern
- Bedenken Sie bei Immobilien in Ungarn die Besonderheiten des ungarischen Grundbuchrechts
- Ziehen Sie bei komplexen Fällen die Einschaltung eines auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalts in Betracht
Unsere Kanzlei berät Sie gerne umfassend zu allen Fragen des ungarischen Erbrechts – sowohl bei der Testamentserrichtung als auch im Nachlassverfahren. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.